Das war natürlich nur ein Aprilscherz. Die Satzung bleibt unverändert.
In der gestrigen Ausschusssitzung wurde eine Änderung der Satzung des Stammtisches d’Gopperer beschlossen.
Die derzeitige Vereinsstruktur ist nach einer Änderung im Bayerisches Gleichstellungsgesetz – BayGlG nur noch bis zum dritten Quartal 2016 zulässig. Aufgrund der Gesetzeslage speziell im Artikel 2, Absatz (1) BayRS 2039-1-A sind wir, da wir eine vereinsähnliche Struktur haben, gezwungen, die Satzung zu ändern.
Auszug aus der Satzung vom 21.Januar 1986:
Jeder männliche Bewohner ab dem 18. Lebensjahr hat die Möglichkeit Mitglied im Stammtisch d’Gopperer Workerszell zu werden.
Änderung des Satzungstextes vom 31.März 2016:
Jeder männliche und weibliche Bewohner/-in ab dem 18. Lebensjahr hat die Möglichkeit Mitglied im Stammtisch d’Gopperer Workerszell zu werden.
Als neuer Gleichstellungsbeauftrager wurde Goppererpräsident Daniel Schwäbl bestellt. Der Posten der Frauenbeauftragten wird in einer der nächsten Mitgliederversammlungen beschlossen.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Einspruch erhoben werden. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Über den Einspruch entscheidet innerhalb von 3 Monaten eine Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.