Neuigkeiten aus der Sitzung

Auf der letzten Sitzung des Vorstandes stand der aktuelle Mitgliederrückgang bei den zahlreichen Arbeitsdiensten der Gopperer auf der Tagesordnung. Es wurde eine Vielzahl an Möglichkeiten diskutiert, um wieder mehr Gopperer zur Mitarbeit zu motivieren. Wir freuen uns euch mitteilen zu dürfen, dass wir ab sofort den Gopperer Mitgliederausweis einführen werden. Wie in anderen Vereinen bereits gelebte Praxis, werden auch wir unseren Gopperern die Möglichkeit geben, sich noch stärker mit dem Stammtisch zu identifizieren. Deshalb beginnen wir ab sofort mit der Ausgabe der Ausweise nach dem Eintrittsjahr in den Stammtisch.

Der neue Mitgliedsausweis ist jedem Gopperer persönlich zugeordnet und beinhaltet neben dem Eintrittsdatum auch noch die Mitgliedsnummer sowie zwei technische Besonderheiten. Der Ausweis wird als Kunststoffkarte mit einem integrierten Chip ausgeführt. Dieser Chip ermöglicht das Speichern von Information, wie z.B. Arbeitsleistungen. Des Weiteren unterstützt der Ausweis auch das kontaktlose Bezahlen mittels NFC.

Jeder Gopperer hat ab sofort die Möglichkeit die eigene Arbeitsleistung mittels des Chips zu sichern, und dann auf den zahlreichen Veranstaltungen wieder als Guthaben für Speis und Trank einzulösen. Die Bezahlung bzw. die Verrechnung des Habens erfolgt dabei kontaktlos über die neu angeschafften Kartenlesegeräte. Eines der mobilen Geräte wird von unserem Präsidenten Daniel bereits eifrig für die Arbeitsdienste rund um den Tanz in den Mai (30. April) genutzt. Hier wird es auch zum ersten Mal möglich sein, die in Guthaben umgerechnet Arbeitsleistung einzusetzen, z.B. für ein kühles Helles oder eine Brotzeit.

Beispiele:

  • Auf- und Abbau 0,85 € / h
  • Arbeitsdienst 1,50€ / pauschal
  • Ausschusssitzung 1,80 € / pauschal
  • Fahrdienste 0,04 € / km

Aufgrund der technischen Besonderheiten des neuen Gopperer Mitgliedsausweises muss leider ein Unkostenbeitrag von 25 € entrichtet werden. Dieser Beitrag wird automatisch vom Konto der Mitglieder eingezogen, spätestens bei Erhalt des neuen Ausweises.

Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss dann erneuert werden.